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AutorenbildLars Häberlin

Abacus Jahresendverarbeitung 2024 mit Meritoria AG

Alles Wichtige für den Jahresabschluss: Infos zu Abacus-Jahresendverarbeitung, Lohnjahr 2025, AHV-Reform und den Änderungen im Mehrwertsteuergesetz.


Auch wenn das neue Jahr schon gestartet ist, möchten wir Ihnen den besten Start ermöglichen. Falls Sie noch offene Fragen oder Details rund um die Jahresendverarbeitungen in Abacus klären möchten, haben wir hier eine praktische Übersicht für Sie zusammengestellt.


In unserer Jahresend-Info 2024/2025 behandeln wir für Sie folgende Themen:

  • Jahresendverarbeitung in Abacus

  • Das neue Lohnjahr 2025

  • Reform AHV 21

  • Teilrevision Mehrwertsteuergesetz


Jahresendverarbeitung in Abacus

Abacus stellt Ihnen eine PDF-Anleitung sowie Videos für den Jahresabschluss in den Bereichen Finanzen, Personalwesen sowie in der Auftrags- und Projektverwaltung zur Verfügung. Die Unterlagen und die Videos finden Sie unter folgendem Link:

 

 

Das neue Lohnjahr 2025

Sozialversicherungen

Die Beitragssätze für AHV/IV/EO/ALV bleiben per 1. Januar 2025 unverändert. Folgende Änderun­gen treten in Kraft (Stand Anfang Dezember 2024):

  • Grenzbetrag für geringfügige Einkommen und Löhne: Erhöhung AHV-Minimalgrenze pro Jahr auf CHF 2’500 (bisher CHF 2’300).

  • AHV/IV-Renten: Erhöhung um 2,9 % – neue Minimalrente CHF 1’260, Maximalrente CHF 2’520.

  • Familienzulagen Kanton Genf: Der Beitragssatz sinkt auf 2,25 % (bisher 2,28 %).

  • Mutterschaftsversicherung Genf (MSV GE): Beitragssatz sinkt auf 0,064 % (bisher 0,076 %).

  • Neuer Weiterbildungsfond (FAPP) Kanton Neuenburg: Fusion der bisherigen Fonds, Beitragssatz 0,507 % der AHV-pflichtigen Löhne.

  • Erhöhung der BVG-Grenzbeträge:

Bitte beachten Sie, diese Werte vor Ihrer ersten Lohnverarbeitung im Januar 2025 nochmals zu prüfen. Sie finden die detaillierten Ausführungen zu den Neuerungen per 2025 unter diesem Link. Ausserdem passen die kantonalen Behörden nach Inkrafttreten der Verordnung des Bundesrats zur Anpassung der Familienzulagen an die Preisentwicklung ihre Ansätze laufend an. Auf der oben genannten Webseite sind im Kapitel Ansätze der kantonalen Familienzulagen die aktualisierten Werte der Kantone aufgeführt.


Jahrestabellen

Auch dieses Jahr können Sie die Tabellen der Quellensteuer­tarife, die Tabellen der Familienzulagen sowie die Nationalen Daten gemäss vorliegender Anlei­tung herunterladen und ins Abacus importieren. Sie finden die Tabellen 2025 unter:



Erinnerung: Reform AHV 21

Das Rentenalter wurde auf 65 Jahre vereinheitlicht und als Referenzalter bezeichnet. Für Frauen der Übergangsgeneration (1961–1969) gibt es Ausgleichsmassnahmen, d.h. ab 01.01.2025 wird das Referenzalter nun schrittweise um drei Monate pro Jahr erhöht:

Diese Anpassungen können Sie im Abacus unter Programmpunkt «L441 Nationale Daten» direkt eintragen:

Printscreen aus Abacus Programm 441 Nationale Daten

Angestellten im Pensionsalter ist es seit Januar 2024 freigestellt, ob sie den AHV-Freibetrag (Rentenfreibetrag) von CHF 1'400 pro Monat anwenden möchten oder nicht. Beachten Sie dazu im Abacus im L31 die Lasche «Versicherungseinstellungen»:

Printscreen aus Abacus Programmpunkt 31 Personalstamm

Weitere Details zur Reform AHV21 erhalten Sie unter Stabilisierung der AHV (AHV 21) Was ändert?


Teilrevision Mehrwertsteuergesetz 2025: Wichtige Änderungen

Ab dem 1. Januar 2025 treten im Rahmen der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes mehrere Änderungen in Kraft:

  • Jährliche MWST-Abrechnung: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu CHF 5'005'000 können die MWST künftig jährlich statt vierteljährlich abgeben. Dazu ist eine Anmeldung bei der ESTV bis zum 28. Februar 2025 erforderlich.


Saldosteuersatzmethode:

  • Anpassung der Saldosteuersätze: Sie können mehr als 2 Saldosteuersätze verwenden. Bei jeder weiteren Tätigkeit mit mehr als 10% steuerbaren Leistungen ist der entsprechende Saldosteuersatz anzuwenden.

  • Wegfall von Sonderregelungen: Die Mischbranchenregelung entfällt, was den Abrechnungsaufwand erhöht.

  • Flexibler Wechsel: Der Wechsel zwischen Abrechnungsmethoden ist künftig nur zu Jah­resbeginn möglich.

  • Keine Vorsteueranrechnung bei Exporten: Besondere Verfahren bei Exportlieferungen, Anrechnung der fiktiven Vorsteuern und Margenbesteuerung fallen weg.

Ausführlichere Informationen finden Sie hier auf der Webseite der Eidgenössischen Steuerverwal­tung ESTV.


Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne: support@meritoria.ch.


Ihr Abacus-Spezialist - Meritoria AG



Frau und Mann im Casual Business Look stehen an einem Hochtisch und schauen lächelnd in einen Laptop

 

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